AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

TopCarWash

Inh. D. Fußwinkel

Im Auel 32

53783 Eitorf

Tel: 02243 82242

Mail: daniel@tcwash.de

§1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen und die Ausbesserung von Lackschäden, Brandlöchern, Lederbezügen und Innenraumschäden an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TopCarWash erbracht.

§2 Autowaschstraße

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgen-den Bedingungen:
2.1 Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisun-gen des Betreibers oder Personals sind zu beachten, ebenso wie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.
2.2 Der Kunde/Fahrzeugführer stellt sicher, dass sein Fahrzeug während des Waschvorgangs frei rollen kann (z.B. „Zündung an“ bei automatischer Parksperre). Vor der Wäsche sind alle Assistenzsysteme zu deaktivieren, die ein freies Rollen unterbinden (z.B. Anfahrhilfen, Notbremssysteme) oder in anderer Weise selbstständig aktiv werden (Scheibenwischer mit Regensensor, Automatikantennen).
2.3 Das Bremsen ist grundsätzlich untersagt (auch wenn der Vordermann bremst). Im Notfall hu-pen.
2.4 Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm be-kannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Autowäsche an das Personal. Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere:
- Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind (Oldtimer, Youngtimer);
- Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen. Insbesondere bei Spoilern, Trittbrettern, fest installierten Antennen/Außenspiegeln, Taxischildern, Rundum-/Nebelscheinwerfern und nicht formschlüssigen Kameras be-steht ein Schadensrisiko;
- Fahrzeuge mit nicht formschlüssigen Formen (z.B. Fahrzeuge mit offener Ladefläche oder Sonderaufbauten);
- Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Spoiler, Antennen, Stoßstangen, Anhängerkupplungen) oder kein Originalteil sind (z.B. Scheibenwischer fremder Hersteller).
- Fahrzeuge mit Sonderlackierungen, Nachlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder sehr alten Lackierungen und Fahrzeuge mit nachträglich angebrachten Folierungen.
2.5 Der Anlagenbetreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für ein-fache Fahrlässigkeit haftet der Anlagenbetreiber – außer im Falle der Verletzung des Le-bens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf vertragstypische / vorhersehbare Schäden.
2.6 Die Haftung des Anlagenbetreibers beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wenn der Geschädigte dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstü-ckes Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden mitteilt.
2.7 Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
2.8 Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§3 Terminvereinbarungen/Auftragserteilung

a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage von TopCarWash.
c) Terminvereinbarungen und Online-Aufträge stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen oder den Reinigungsauftrag Online zu versenden.

§4 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag - Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (es genügt auch ein Fax oder eine Email) aufgekündigt werden.
b) Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß § 3 a) aufgekündigt werden, kann TopCarWash eine Verdienstausfallpauschale von € 35,-- erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
c) Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
d) Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.

§5 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

a) Die Zahlungsbedingungen werden auf dem jeweiligen Auftrag angegeben.

b) Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung

schriftlich vermerkt werden.

§6 Reklamationen

a) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
b) Bei Lackschäden muss bei Beilackierungen mit Farbunterschieden gerechnet werden. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
c) Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farberblassungen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
d) Bei einer berechtigten Reklamation, hat TopCarWash das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird von TopCarWash ein angemessener Preisnachlass gewährt.

§7 Haftung und Garantie

a) Der TopCarWash übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens TopCarWash bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter von TopCarWash machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
c) TopCarWash übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt TopCarWash keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
e) Die Reinigung von Navigationsdisplays und, oder Displays wird grundsätzlich nicht feucht vorgenommen. Daher wird keine Haftung für Ausblassung derer oder der Beschädigung derer übernommen.
f) Fahrzeugantennen die sich nicht abnehmen lassen und durch die Waschanlagenwäsche Schaden nehmen werden nicht ersetzt.
g) Lackabplatzer die aufgrund von Steinschlägen oder Rissen im Lack durch die HD-Wäsche verursacht wurden, werden nicht ersetzt.
e) Bei Hol und Bring Aufträgen ohne persönlichen Kundenkontakt werden Schäden die aufgrund der Verschmutzung des Fahrzeugs bei Entgegennahme dessen nicht erkennbar sind nach der Reinigung dokumentiert.

§8 Formalien und schriftliche Absicherung

a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden das Formular Auftragsbestätigung/Schadensanzeige gegenzuzeichnen. Beim Online-Auftrag und der Fahrzeugübergabe ohne Kundenkontakt muss das Feld „bekannte Schäden am Fahrzeug“ ausgefüllt werden. Offensichtliche Schäden werden vor dem bewegen des Fahrzeugs per Digitalfoto Dokumentiert. Diese Formulare und Fotos dienen der rechtlichen Absicherung des Autopflege- und Fahrzeugaufbereitungsservice TopCarWash.
b) Mit der Unterzeichnung des Formulars oder das klicken im Online-Auftrag auf Formular senden oder jetzt Buchen bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

§9 Preise/Pauschalpreise

a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen TopCarWash dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Bei Erhöhung des Pauschalpreises bei Online-Auftrag ohne Kundenkontakt wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten über den Mehrpreis informiert und die Arbeit wird erst nach seiner Zustimmung begonnen.
d) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.

§10 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Stand 01.04.2017. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Gerichtsstand ist der Sitz von TopCarWash.